Mitgliedschaft


Rudergesellschaft Eberbach 1899 e.V.
Rockenauer Straße 1
D-69404 Eberbach

Mitgliedsbeiträge
Der Beitragssatz für ausübende Mitglieder (erwachsene Aktive) dient als Leitbeitrag für  alle  anderen Beiträge. Diese sind über Faktoren mit dem Leitbeitrag mathematisch verknüpft. Die aktuellen Monatsbeiträge ergeben sich wie folgt:

gültig ab 01.04.2024
Regelbeitrag
Angehörige
ausübende Mitglieder (aktiv) ab 18 Jahren
€ 22,50 + 12 Arbeitsstunden p.a.
€ 11,50 + 12 Arbeitsstunden p.a.
jugendliches Mitglied (aktiv) bis 9 Jahre
beitragsfrei
beitragsfrei
jugendliches Mitglied (aktiv) 10-13 Jahre
€ 7,00
€ 5,00
jugendliches Mitglied (aktiv) 14-17 Jahre
€ 11,50 + 12 Arbeitsstunden p.a.
€ 7,00 + 12 Arbeitsstunden p.a.
fördernde Mitglieder (passiv)
€ 8,00
nicht möglich
auswärtige Mitglieder
€ 5,00
nicht möglich


Angehörigenbeitrag

Der früher mögliche Familienbeitrag ist entfallen und durch einen Angehörigenbeitrag ersetzt. Der Angehörigenbeitrag gilt auch für eheähnliche Gemeinschaften und deren zum Haushalt gehörenden Kinder. Er gilt auch für Geschwister, wenn das älteste Kind den Regelbeitrag seiner Altersgruppe zahlt, ohne dass die Eltern die ausübende Mitgliedschaft erwerben müssen. Fristen für Umschreibungen (Änderung des Mitgliedstatus)
bitte beachten.

Umschreibungen
Für Umschreibungsanträge in fördernde oder auswärtige Mitgliedschaft (oder umgekehrt in ausübende Mitgliedschaft) sind gemäß der Satzung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendervierteljahrs zu stellen. Die Anträge sind in Schriftform an den 1. Vorsitzenden zu richten.

Beitragsermäßigung während der Ausbildung
Ausübende Mitglieder, die noch in Ausbildung sind oder die Wehr- bzw. Wehrersatzdienst leisten, zahlen auch künftig auf Antrag wie bisher nur den Junior/-innen Beitrag. Gehören sie noch zum Haushalt der Eltern, zahlen sie den Angehörigen-Beitrag für Junior/-innen. Der Antrag ist schriftlich beim 1. Vorsitzenden einzureichen und gilt dann für zwei Jahre. Bei unveränderter Sachlage kann der Antrag bis zum Erwerbseintritt wiederholt werden. Jeder Antrag gilt dann für jeweils weitere zwei Jahre.

Zahlungsweise
Beiträge sind im Voraus fällig und können vierteljährlich, halbjährig oder auf einmal gezahlt werden. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig Ihren Dauerauftrag abzuändern. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen, brauchen Sie sich um die rechtzeitige Zahlung nicht mehr zu kümmern. Für Rückfragen stehen unsere Vorstandsmitglieder gerne zur Verfügung.


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